"Gegen die Nacht können wir nicht ankämpfen, aber wir können ein Licht anzünden." - Franz von Assisi

Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

 

1. Angebote

Alle Angebote sind freibleibend, die verbindliche Ausführung wird mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Bei Aufträgen mit Montage versteht sich der Preis grundsätzlich ohne die niederspannungsseitige Installation sowie ohne Gerüstbau-, Kran- oder Hebefahrzeugkosten. Maurer-, Verputz-, Stemmund Dachdeckerarbeiten sind im Preis ebenfalls nicht enthalten. Sämtliche Pläne, Skizzen, Entwürfe und Zeichnungen sind unser Eigentum,
Urheberrecht behalten wir uns vor. Genannte Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben. Vom Besteller ausdrücklich verlangte Nebeneistungen wie z. B. Entwürfe, Muster und Vorbereitungen zur Genehmigung müssen auch dann entsprechend bezahlt werden, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

2. Bestellung und Auftragsbestätigung

Aufträge gelten als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Baupolizeiliche oder sonstige Genehmigungen sind Sache des Bestellers. Notwendig statische Berechnungen aufgrund Größe oder Umfang einer Werbeanlage werden von uns erstellt und gesondert berechnet. Sollte ein Auftrag aus konstruktiven oder materialtechnischen Gründen nicht gemäß Angebot oder Auftragsbestätigung ausgeführt werden können, ist uns ein Rücktritt vom Vertrag möglich. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind in diesem Fall ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Notwendige Änderungen, auch aufgrund behördlicher Auflagen gelten als Auftragserweiterung.

3. Lieferfristen

Eine bezeichnete Lieferfrist beginnt an dem Tag, an dem der Auftrag in allen Punkten mit dem Auftraggeber einwandfrei geklärt ist. Dazu gehört auch die Leistung der vereinbarten Anzahlung. Für Lieferverzögerungen oder -beschränkungen, die durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Ausfall eines wichtigen Arbeitsstückes, Aufruhr, Ausstände, Streik, Aussperrungen usw. oder sonst ohne unser Verschulden entstehen, übernehmen wir keine Verantwortung. Sie berechtigen den Besteller nicht Aufträge zurückzuziehen oder Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art geltend zu machen.

4. Lieferung und Versand

4.1 Die Lieferung erfolgt ab Werk oder Lager auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Berechnung erfolgt in Euro zu den am Tage der Lieferung geltenden Preisen.
4.2 Auf Wunsch kann zu Lasten des Bestellers eine Transportbruchversicherung abgeschlossen werden. Schadensersatzansprüche sind vom Besteller direkt mit der entsprechenden Versicherungsgesellschaft abzuwickeln. Die sich aus dieser Schadensabwicklung gegebenenfalls ergebenden Differenzen trägt der Besteller.
4.3 Versandte oder montagefertig gemeldete Ware, die vom Besteller innerhalb von 5 Tagen nicht abgenommen wird, wird auf Kosten und Gefahr des Bestellers eingelagert und in Rechnung gestellt. Schadensersatzanspruch oder Konventionalstrafe wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen.

5. Montage

Auf Wunsch wird die Montage gelieferter Anlagen auch niederspannungsseitig durch unsere Montagetrupps ausgeführt. In den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, daß durch vom Besteller zu vertretende Umstände Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit- und Materialaufwand gehen zu Lasten des Bestellers. Für Liefer- und Montagefahrzeuge muß an der Baustelle die Anfahrt und das Parken möglich sein. Die Bereitstellung von Baustrom (z. B. für Bohrarbeiten) ist eine bauseitige Leistung.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Rechnungen sind zahlbar 14 Tage rein netto.
6.2 Bei Auftragswerten über Euro 1.000.- behalten wir uns vor Zahlungen wie folgt zu fordern:

1/3 der Gesamtsumme sofort bei Auftragserteilung
1/3 der Gesamtsumme sofort bei Versandbereitschaft bzw. vor Montage
1/3 der Gesamtsumme spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum der Schlußrechnung.

6.3 Hiervon abweichende Zahlungskonditionen bedürfen gesonderter Vereinbarung und gelten nur für den jeweiligen Auftrag.
6.4 Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz verrechnet, ohne daß es einer besonderen
Inverzugsetzung bedarf.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter dem erweiterten Eigentumsvorbehalt, daß alle von uns gelieferten Waren so
lange unser Eigentum bleiben, bis sämtliche Forderungen aus unseren Lieferungen und Leistungen an den Käufer voll befriedigt sind.
7.2 Das durch evtl. Weiterverkauf unserer Waren an Dritte vereinnahmte Geld verwaltet der Käufer jeweils in Höhe der bei uns noch bestehenden
Verbindlichkeiten nur treuhänderisch.
7.3 Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn Dritte Rechte oder Ansprüche auf noch unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Waren oder das für uns treuhänderisch verwaltete Geld geltend machen.
7.4 Unterläßt der Käufer dies, so haftet er persönlich für alle uns daraus entstehenden unmittelbaren und mittelbaren Schäden.

8. Gewährleistung

8.1 Für Lichtwerbeanlagen (ausgenommen Leuchtstoff- und Glühlampen) übernehmen wir 12 Monate Garantie, sofern zur Auftragsausführung eine Lieferzeit von 4 Wochen zur Verfügung stand (maßgebend nach Ziffer 3) und die Schäden auf Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind. Für Fremdfabrikate, die von uns eingebaut werden, übernehmen wir die Garantie für diese Teile nur im gleichen Umfange, wie sie uns der Lieferant für diese Teile gewährt.
8.2 Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn:

in der beanstandeten Anlage nicht von uns bezogenes Betriebsgerät oder Zubehör verwendet wird,
von uns gelieferte Erzeugnisse von Dritter Stelle nicht vorschriftsmäßig installiert wurden,
von Dritter Seite Eingriffe in die Anlage vorgenommen wurden.

8.3 Von der Gewährleistung weiterhin sind ausgeschlossen Farb- und Lackierarbeiten, Vergoldung, Verchromung, Verzinkung, Eloxalarbeiten der
gesamten Anlage oder von einzelnen Teilen.
8.4 In Garantiefällen wird bei spesenfreier Zusendung des beanstandeten Teiles kostenlos Ersatz geliefert. Demontage-, Montage-, Fracht- und
sonstige im Zusammenhang mit der Gewährleistungsgarantie stehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Weitergehende Ansprüche wegen
direkter oder indirekter Schäden bestehen nicht.
8.5 Bei Reparaturarbeiten kann keine Garantie für Farbgleichheit gegeben werden. Erst bei Demontage bzw. Wiedermontage erkennbare
Verschleißschäden sind nicht Bestandteil unserer Angebote. Für Ersatzlieferungen endet die Garantiezeit mit der für die Erstlieferung festgelegten
Frist.
8.6 Wir sind berechtigt, die Richtigkeit von Gewährleistungsansprüchen durch unser Fachpersonal nachprüfen zu lassen. Bei nichtberechtigten
Ansprüchen trägt der Besteller die Prüfungskosten.
8.7 Für die Tragfähigkeit vorhandener Fundamente oder Unterkonstruktionen übernehmen wir weder Garantie noch Haftung. Dies ist Sache des
Bestellers.
8.8 Dachverwahrungen sind grundsätzlich bauseitige Leistungen. Für Schäden an der Dachhaut oder daraus entstehende Folgeschäden haften wir
nicht. 8.9 Die Garantieansprüche des Bestellers verjähren innerhalb eines Monats nach Ablehnung derselben von uns.

9. Mängelrüge

9.1 Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen, spätestens 8 Tage nach Eingang der Ware am Bestimmungsort.
9.2 Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge werden wir die mangelhafe Ware nach unserer Wahl nachbessern oder zurücknehmen und durch einwandfreie Ware ersetzen. Stattdessen können wir dem Besteller in geeigneten Fällen den Minderwert gutschreiben.
9.3 Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz oder Konventionalstrafen, sind ausgeschlossen.
9.4 Handelsübliche Farbabweichungen und Materialtoleranzen stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mängelrüge.
9.5 Eine fristgerechte berechtigte Mängelrüge berechtigt den Besteller nicht zu einem Rechnungseinbehalt. Trotz Mängelrüge sind die unter Ziffer 6 ausgeführten Zahlungsbedingungen einzuhalten.

10. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus gegenseitigen Verträgen ist 95199 Thierstein. Gerichtsstand für beide Teile ist 95632 Wunsiedel.

11. Salvatorische Klausel

Erweist sich eine Bestimmung als unwirksam, so bleiben die übrigen in jedem Falle wirksam.

12. Konkurrierende Geschäftsbedingungen

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt; rein vorsorglich wird Kundenbedingungen und Aufragsbestätigungen mit
anderslautendem Inhalt widersprochen.